Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Dies betrifft insbesondere frische Orangen, Clementinen und andere verderbliche Lebensmittel.
Für haltbare Produkte wie Olivenöl gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte, sofern die Ware ungeöffnet und unbeschädigt ist.